In Csertszegtomaj stehen zwei Grundstücke im Innenbereich zwischen der Pajtika-Straße und dem Bach Csóka-Kő zum Verkauf.
Ein Grundstück ist 9761 m² groß, das andere 461 m². Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander.
Es sind keine öffentlichen Versorgungsleitungen verlegt; alle Anschlüsse befinden sich in der Nachbarstraße.
Bestimmungen der Zone Lf-2, § 20:

(1) Die Mindestfläche des in der Zone bebaubaren Grundstücks beträgt 1500 m², die Mindestbreite 16 m und die Mindesttiefe 50 m.

(2) Ein Gebäude darf nur auf dem Teil des Grundstücks errichtet werden, auf dem die Grundstücksbreite mindestens 16,0 m beträgt.

(3) Mögliche Bauweise: an der seitlichen Grundstücksgrenze.

(4) Die Größe des Vorgartens richtet sich nach den Gegebenheiten der Umgebung, ansonsten beträgt die Breite 3,0 m.

(5) Maximale Bebauungsfläche: 18 %.

(6) Maximale Bebauungsfläche unterhalb der Geländeoberfläche: 30 %, die sich ausschließlich innerhalb des Baugrundstücks befinden darf.

(7) Mindestanteil der auf dem Grundstück zu gestaltenden Grünfläche: 60 %.

(8) Maximal zulässige Gebäudehöhe: 4,5 m.

(9) Ein Hanggrundstück darf nur bebaut werden, wenn die Böschung mindestens 4 m breit ist. Die Hangfläche wird bei der Berechnung der Bebauungsfläche nicht berücksichtigt. Die Entwässerung des Hangs muss gewährleistet sein.