511 m² großes Grundstück im Grüngürtel, 35 km von Sopron entfernt, zu verkaufen!

Das Grundstück ist 16 Meter breit und 32 Meter lang.

Laut Bebauungsplan ist eine Bebauung nicht zulässig. Ein Holzhaus und ein Wohnwagen können aufgestellt werden.

Das Grundstück eignet sich für einen kleinen Garten, Tierhaltung, Ackerbau, Obstgarten, Weinberg etc.

Grundbuchamt: unbebautes Gebiet

Strom-, Wasser- und Gasanschluss befinden sich an der Straße vor dem Grundstück.

Regeln für Grünflächen:

Grünflächen sind öffentliche Grünflächen, die im Bebauungsplan mit dem Symbol „Z“ gekennzeichnet sind: öffentliche Gärten.

Die in der Zone entstandenen Parzellen dürfen nicht weiter unterteilt werden; die Zusammenlegung von Parzellen ist jedoch zulässig.

In der Zone dürfen nur folgende Elemente aufgestellt werden:

a) Anlagen zur Erholung und zum Spielen (z. B. Gehwege, Ruhezonen, Spielplätze),

b) öffentliche Objekte und Kunstwerke (z. B. Statuen, Denkmäler, Zierbrunnen, Brunnen) und

c) Gartenstrukturen (z. B. Pergolen).

d) In Grünflächen dürfen keine Gebäude errichtet werden.

Gartenstrukturen in Grünflächen dürfen aus Holz, oberflächenbehandeltem Metall

(z. B. Gusseisen), Naturstein und Ziegeln bestehen.

Mindestens 80 % jeder Parzelle in der Zone müssen als Grünfläche gestaltet sein.

Mindestens ein Viertel der Grünfläche muss mit dreistufiger Vegetation (Rasen, Sträucher und Baumkronen) angelegt werden.

Eine einstufige Vegetation (Rasenfläche) darf maximal ein Drittel der Grünfläche bedecken.